· Nach Mediation wird doch immer nur dann verlangt, wenn das Ergebnis besser sein könnte als das Urteil eines Gerichtes?

 

Gerade die Neutralität des Mediators, seine Qualifikation und seine Ethik ermöglichen es ihm, eine derartige Situation zu erkennen und adäquat zu reagieren. Er wird die Möglichkeiten eines Mediationsverfahrens ausloten und dann entscheiden, ob er die Lösung des Konfliktes trotz eines möglichen Machtungleichgewichts mit den Grundsätzen der Mediation erreichen könnte, oder ob der Fall von einem Gericht entschieden werden muss.

 

· Sind alle Konflikte geeignet, in einem Mediationsverfahren befriedet zu werden?

 

Streitfälle, in denen es ausschließlich darum geht, eine Geschäftsbeziehung oder eine Zusammenarbeit endgültig, ohne Rücksicht auf die „Kriegkosten“ und zukünftige Folgen zu beenden, ist in der Regel ein Dritter, der Richter oder der Schiedsmann, gefragt.

 

Bei Konflikte, bei denen die Parteien in irgendeiner Form miteinander verbunden und dies bleiben wollen oder von einander abhängig sind, bestehet die Chance, dass die Beteiligten Lösungen finden, die zukunftsorientiert sind und den Interessen und Bedürfnissen beider Seiten gerecht werden. 

 

· Wie kann ich meinen Gegner dazu gewinnen, sich auf ein Mediationsverfahren einzulassen?

Der Mediator übernimmt die Aufgabe, persönlich Kontakt aufzunehmen – direkt mit der anderen Partei  oder auch mit deren Rechtsvertreter, soweit dieser schon tätig ist. Der Mediator wird dabei nicht auf  den Konflikt eingehen, dies verbietet ihm seine Neutralität, sondern wird das Verfahren und dessen Vorteile herausstellen. Eine anwaltliche Beratung der Parteien beim Verfahren wird immer möglich sein.

 

·  Muss der Mediator Spezialist auf einem besonderen Gebiet sein?

 

Niemand kennt den Konflikt, sein Umfeld und seine Besonderheiten  besser als die Parteien. Der Mediator hat dazu beizutragen, dass die hinter dem Konflikt liegenden persönlichen Bedürfnisse oder wirtschaftlichen Interessen von den Parteien deutlich werden. Selbstverständlich muss der Mediator auf Grund seiner Lebens-und Berufserfahrung in der Lage sein, den Aussagen der Parteien folgen zu können. Es liegt an den Beteiligten, den für ihren Konflikt geeigneten Mediator zu wählen. Hilfreich ist hier schon die Frage nach Beispielen für seine Tätigkeit.

 

· Was steht am Ende des Verfahrens?

 

Die Beteiligten schließen eine Vereinbarung darüber, mit welchen Maßnahmen, Verhaltensweisen und in welchem Zeitrahmen sie den Konflikt befrieden werden. Dabei können durchaus auch Sanktionen für den Fall vereinbart werden, dass eine Seite  ihre Zusagen nicht einhält.

Selbstverständlich muss eine derartige Vereinbarung auch den gesetzlichen Bestimmungen, wie z.B. der Notwendigkeit einer notariellen Beurkundung, entsprechen.

Wirtschaftsmediation Köln

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