Ablauf des Mediationsverfahrens

 

Ablauf des Mediationsverfahren

Die Konfliktparteien gehen gemeinsam den Weg von formalrechtlichen Positionen und Forderungen hin zu ihren eigentlichen wirtschaftlichen Interessen. Zu deren Befriedigungen werden Handlungsoptionen entwickelt, die die zukunftsorientierten Lösungen des Konflikts darstellen.

Meine Erfahrungen haben immer wieder mir deutlich gemacht, dass über den Instanzenweg erstrittenes Recht oft für keine der Parteien letztlich einen wirtschaftlichen Erfolg gebracht hat.

Eine Win-Win-Situation kann nur das unternehmerische Ziel sein

 

· Vertrauliche Kontaktaufnahme

 

Wolfgang Heyden

Diplom Volkswirt

Wirtschaftsmediator

Paulshofstr. 35

50767 Köln

 

e-mail: wolfgangheyden@web.de

Tel: 0221 5907734

Web: www.wirtschaftsmediation-koeln.de

 

· Prüfung des Falls

 

Konflikte können in der Regel dann erfolgreich in einem Mediationsverfahren befriedet werden, wenn

die Parteien zueinander eine persönliche oder organisatorische Bindung haben (z.B. Gesellschafter, Erben, Führungskräfte, Teams); eine schon länger andauernden wirtschaftlichen Zusammenarbeit bestanden hat (z.B. Lieferant / Kunde);

eine beidseitige wirtschaftliche Abhängigkeit vorliegt (z.B. Arbeits-gemeinschaften, Konsortien, Lizenzgeber/-nehmer).

 

Die Mediation ist dann nicht hilfreich, wenn

ein erhebliches Machtungleichgewicht besteht;

die Freiwilligkeit des Verfahrens für eine der beiden Parteien in Zweifel zu ziehen ist; die Kommunikationsfähigkeit einer der Parteien erheblich eingeschränkt ist.

 

Die Prüfung, ob ein Mediationsverfahren erfolgreich sein könnte, ist     für mich immer ergebnisoffen und die Voraussetzung für die Annahme des Mandats.                  

                     

· Erste Sitzung mit den Parteien

 

Nach Zustimmung beider Parteien für das Verfahren, die durch eine Partei und/oder durch mich herbeigeführt wird, treffen sich die Parteien auf meine Einladung hin. Der Ort sollte dem Gebot der Neutralität genügen. Selbstverständlich können die Parteien von ihren Rechtsberatern begleitet werden.

 

· Vereinbarung

 

Nachdem das Verfahren erörtert wurde, wird eine Mediationsvereinbarung abgeschlossen, die insbesondere die Grundsätze, der Mediationsauftrag, die Vorgehensweise und die Rechte und Pflichten von Medianten und Mediator umfasst.

Der Zeit- und Kostenrahmen wird ebenfalls vereinbart.

 

· Verfahren

 

Das Verfahren wird von folgenden Grundsätzen bestimmt:

 

Neutralität des Mediators - Allparteilichkeit;

Vertraulichkeit - Alle Informationen und Aussagen sind vertraulich;

Selbstverantwortlichkeit - Die Medianten entwickeln selbst die Lösungen;

Informiertheit - Alle Sachverhalte müssen offen gelegt werden;

Einbeziehen einer rechtlichen Beratung;

Freiwilligkeit - Jeder der Medianten, wie auch der Mediator, haben das Recht jederzeit die Mediation abzubrechen.

 

Es gliedert sich in folgende Schritte:

 

Die Parteien formulieren die für sie wichtigen Themen.

Sie klären ihre Positionen.

Die wirtschaftlichen und/oder persönlichen Interessen und Bedürfnisse werden erarbeitet.

Lösungsoptionen werden von den Parteien kreativ entwickelt.

Lösungen werden gemeinsam formuliert

 

· Abschluss des Mediationsverfahrens durch eine Vereinbarung:

 

Gemeinsame Maßnahmen

Rechte und Pflichten der einzelnen Partei

Termine

Sanktionen

 

Rechtliche Prüfung, insbesondere bei nicht anwaltlicher Vertretung der Parteien, ggfls. notarielle Beurkundung.

 

Wolfgang Heyden
Diplom Volkswirt
Wirtschaftsmediator

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